JudikaturJustizRS0097452

RS0097452 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Dezember 2023

Nach § 345 Abs 2 StPO ist prozessuale Voraussetzung für die Geltendmachung des Nichtigkeitsgrundes des § 345 Abs 1 Z 1 StPO, dass der Beschwerdeführer den die Nichtigkeit begründenden Umstand gleich bei Beginn der Verhandlung oder wenn er ihm erst später bekanntgeworden ist, sogleich nach dem er ihm zur Kenntnis gekommen war, geltend gemacht hat.

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