JudikaturJustizRS0097244

RS0097244 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Juni 2020

Ein bloß obligatorisches Recht, das nach dem Willen der Parteien nicht verbüchert werden soll, kann einer nicht verbücherten Dienstbarkeit nicht gleichgesetzt werden, weshalb die (restriktiv zu handhabenden) Grundsätze über die Durchbrechung des Eintragungsprinzips hier nicht Anwendung finden können.

Entscheidungen
10