JudikaturJustizRS0096496

RS0096496 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. März 2021

Eine Wiederholung der Anschuldigung vor Polizei und Gericht stellt keine neuerliche Verleumdung dar, kann aber gegebenenfalls nach §§ 288, 289 StGB strafgesetzwidrig sein.

Entscheidungen
6