JudikaturJustizRS0096116

RS0096116 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Dezember 2015

1. "Pflichtwidrig" ist jede Parteilichkeit.

2. "Parteilich" ist auch die bevorzugte, raschere Abwicklung.

3. Folglich können auch Ermessungsentscheidungen "pflichtwidrig" sein.

Entscheidungen
5