JudikaturJustizRS0094263

RS0094263 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. April 2021

Die Annahme eines Schadens hängt beim Betrug davon ab, ob der Getäuschte (oder ein Dritter) ein dem hingegebenen wirtschaftlichen Wert gemäßes Äquivalent erlangt. Dabei sind die Wertverhältnisse objektiv, doch unter Bedachtnahme auf die besonderen Umstände des Einzelfalles zu beurteilen.

Entscheidungen
39