JudikaturJustizRS0092527

RS0092527 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. März 2022

"Wiederkehrend" und "fortlaufend" bedeutet nicht zeitlich unbegrenzt, sondern nur die Erstreckung über einen längeren Zeitraum (hier: drei Monate). Dabei war der Tatplan von vornherein auf drei Monate beschränkt.

Entscheidungen
8