JudikaturJustizRS0092112

RS0092112 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. November 2010

Gewerbsmäßig handelt, wer darauf abzielt, sich durch die wiederkehrende Begehung der strafbaren Handlung eine ständige ("fortlaufende") oder doch für längere Zeit wirksame Einnahme zu erschließen.

Entscheidungen
36