JudikaturJustizRS0090600

RS0090600 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Juni 2021

Bei der Strafbemessung sind auch Aspekte der Generalprävention zu berücksichtigen. Dies ist mit den im § 32 StGB für diese aufgestellten Grundsätzen durchaus vereinbar, solang die verhängte Strafe die schuldangemessene Höhe nicht überschreitet.

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