JudikaturJustizRS0089994

RS0089994 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Mai 2005

Auf Seite des extranen Beteiligten genügt grundsätzliches laienhaftes Wissen um den Befugnismißbrauch seitens des Qualifizierten; Detailwissen über den Umfang von dessen Befugnis ist nicht erforderlich.

Entscheidungen
4