JudikaturJustizRS0088934

RS0088934 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. April 2022

"In Kauf nehmen" allein umschreibt nicht (ausreichend) den bedingten Vorsatz, es fehlt dabei eine Aussage darüber, ob der Täter sich mit der Tatbildverwirklichung abgefunden hat oder nicht.

Entscheidungen
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