JudikaturJustizRS0088010

RS0088010 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Januar 2022

Eine unmittelbare, von Anfang an bestehende gemeinsame Verfügungsmacht (eines Ehepaars) über das Suchtgift schließt sowohl ein Inverkehrsetzen im Sinne des § 12 Abs 1 SGG als auch ein (inhaltsgleiches) Überlassen dieses Suchtgiftes durch den Angeklagten im Sinne des § 16 Abs 1 6.Fall SGG aus (JBl 1980,213 = SSt 50/43). Angesichts des solcherart gegebenen Mitgewahrsams liegt eine tatbildmäßige Weitergabe des Suchtgiftes "longa manu" nicht vor.

Entscheidungen
13