RS0087273 – OGH Rechtssatz
RS0087273 – OGH Rechtssatz
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Über den Antrag auf Benützungsregelung ist nach dem zugrunde zu legenden Grundbuchsstand zu entscheiden. Die Ansicht, es fehle die Passivlegitimation der Antragsgegnerin, deren Hälfteeigentum ungeachtet des Verkaufes ihres Anteiles nach wie vor bücherlich einverleibt ist und deren sachenrechtliche Stellung den Miteigentümern gegenüber daher unverändert aufrecht besteht, ist offenbar gesetzwidrig.