JudikaturJustizRS0086627

RS0086627 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. April 2018

Es handelt auch derjenige gewerbsmäßig, der infolge Fehlkalkulation oder aus anderen Gründen seine Absicht, ein Einkommen zu erzielen, nicht erreicht und allenfalls sogar Verlust erleidet.

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