Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 9.275,40 bestimmten Kosten des Rechtsmittelverfahrens (einschließlich S 1.545,90 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.…
Text Begründung: Die gegen die beklagte Gesellschaft mbH unter Angabe ihres zum Handelsregisters gemeldeten Geschäftssitzes 1040 Wien, Schleifmühlgasse 21, ohne Nennung eines für sie handelnden Vertreters eingebrachte Klage wegen S 300.000 sA wurde nach zwei vergeblichen Zustellversuchen mangels Anwesen…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist zulässig (SZ 19/305; SZ 52/153; SZ 59/16 uva); er ist aber nicht gerechtfertigt. Der Rekurswerberin ist zunächst zu erwidern, daß die Vorschrift des § 8 Abs 2 im Sinne des Abs 1 ZustG nur bei Änderung der Abgabestelle während eines Verfahrens, von dem die Partei Kenntnis hat, zur Anwe…