Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 14.490,- (darin S 2.415,- Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Parteien vereinbarten am 2.Mai 1991, daß der Kläger ab 1.Juni 1991 auf unbestimmte Zeit als Landesdirektorstellvertreter bei der Beklagten angestellt werde. Nach der zugleich abgeschlossenen Zusatzvereinbarung sollte der Dienstvertrag aber nur dann "endgültig in Kraft tret…
Rechtliche Beurteilung Der Revision der Beklagten kommt keine Berechtigung zu. Entläßt der Dienstgeber den Angestellten ohne wichtigen Grund vorzeitig (§ 29 AngG) oder tritt er ohne wichtigen Grund vom Vertrage zurück (§ 31 AngG), so hat er dem Angestellten das Entgelt zu ersetzen, das ihm bei ordnungsgemäßer Kündigung …