JudikaturJustizRS0081564

RS0081564 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. November 2012

Gegen eine unzulässigerweise bewilligte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (hier: Versäumung der Frist für den Widerruf eines gerichtlichen Vergleiches) ist ein Rekurs zulässig.

Entscheidungen
6