Text Begründung: Das Erstgericht bewilligte den Antrag der klagenden Partei auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zum Widerruf des Vergleiches. Das Rekursgericht änderte infolge Rekurses des Beklagten den vorgenannten Beschluß dahingehend ab, daß es den Antrag der kl…
Rechtliche Beurteilung Gegen den rekursgerichtlichen Beschluß richtet sich der außerordentliche Revisionsrekurs der klagenden Partei, der zwar zulässig ist, weil der Oberste Gerichtshof, soweit ersichtlich, zur Frage, ob ein Rekurs gegen eine unzulässigerweise bewilligte Wiedereinsetzung zulässig ist, noch nicht ausdrück…