Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben; dem Erstgericht wird die Fortsetzung des Verfahrens über die von ihm aufgenommene Protokollarklage aufgetragen. Die Rekurskosten sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Am 20.9.1994 wurde über Ersuchen des Klägers vom Erstgericht eine Protokollarklage aufgenommen, mit welcher der Kläger von der Beklagten die Bezahlung von S 66.666,66 sA forderte. Aus dem Akteninhalt ergibt sich, daß das Erstgericht am 28.9.1994 die Ladung der Streitteile zu einem Vergl…
Rechtliche Beurteilung Vorweg ist klarzustellen, daß das Rekursgericht jedenfalls nicht ohne Durchführung eines prozessualen Zwischenverfahrens (Einvernahme der beiden vom Kläger als Zeugen für die mangelnde Belehrung durch das Erstgericht genannten Rechtspraktikanten) eine Entscheidung hätte treffen dürfen. Es geht nicht…