JudikaturJustizRS0080096

RS0080096 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Dezember 2019

Die Pflicht des Gerichts zur Erteilung von Verbesserungsaufträgen ist ein wesentlicher Teil der Anleitungs- und Belehrungspflicht im Rahmen der materiellen Prozessleitungspflicht eines Richters. Die Verbesserungspflicht besteht unter anderem bei Formgebrechen, zu welchen auch der Mangel einer Anwaltsunterschrift in Prozessen mit Anwaltspflicht gehört.

Entscheidungen
6