Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung insgesamt wie folgt lautet: Helmut H*****, ist als Vater des am ***** geborenen mj Daniel S***** schuldig, zu dessen Unterhalt ab 1. 1. 2000 monatlich S 3.650, - zu Ha…
Text Begründung: Der Vater ist auf Grund einer Vereinbarung vom 19. 10. 1993 verpflichtet, für den Unterhalt seines Sohnes Daniel monatlich S 3.500 zu bezahlen. Er ist nur für dieses Kind sorgepflichtig. Am 23. 8. 2000 beantragte der Sachwalter die Erhöhung dieses Unterhaltsbeitrags ab 1. 1. 2000…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Kindes ist zulässig und teilweise berechtigt. Zu Recht wendet sich der Revisionsrekurswerber gegen den Abzug des Gewerkschaftsbeitrags von der Unterhaltsbemessungsgrundlage. Von dieser abzugsfähig sind nur lebens und existenzwichtige Ausgaben. Nicht abzugsfähig sind nach st…