JudikaturJustizRS0076170

RS0076170 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. Mai 1990

Altersversicherung der Landarbeiter, Altersversicherung der Landwirte. Für die Frage, ob in diesen Versicherungen in Jugoslawien erworbene Zeiten in Österreich zu berücksichtigen sind, ist es erforderlich zu klären, wann diese Versicherungszweige in Jugoslawien geschaffen wurden (vor oder nach Abschluß des Abkommens) und wie sie in das System der Sozialversicherung in Jugoslawien eingegliedert wurden.

Entscheidungen
7