Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 7.605 (darin enthalten Umsatzsteuer von S 1.267,50, keine Barauslagen) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen vierzehn Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte vom Erstbeklagten als Schuldner und vom Zweitbeklagten als Bürgen und Zahler zunächst die Zahlung von S 149.790,01, in der Folge schränkte sie das Klagebegehren auf S 129.579,69 sA ein. Gegen den Erstbeklagten erging ein klagsstattgebendes Versäumungsurt…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der klagenden Partei ist zulässig, aber nicht berechtigt. Dagegen richtet sich die Revision der klagenden Partei mit dem Antrag, die angefochtene Entscheidung dahingehend abzuändern, daß dem Klagebegehren kostenpflichtig stattgegeben werde; hilfsweise wird ein Aufhebungsantrag gestell…