§ 1063
§ 1063 — ABGB
§ 1063 — ABGB
Verknüpfungen & Referenzen
Anmerkung
Ein Eigentumsvorbehalt muss also vereinbart werden.
Zuerst erschienen durch
JGS Nr. 946/1811
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 1812
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12018792
Zuletzt nach Updates gesucht am
Wird die Sache dem Käufer von dem Verkäufer ohne das Kaufgeld zu erhalten, übergeben; so ist die Sache auf Borg verkauft, und das Eigenthum derselben geht gleich auf den Käufer über.
Entscheidungen 695
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Rechtssätze 184
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