JudikaturJustizRS0069660

RS0069660 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Januar 2023

Materiellrechtliche Voraussetzung des Anspruches auf Anerkennung als Hauptmieter nach § 2 Abs 3 MRG ist das Vorliegen eines Umgehungsgeschäftes, dass nämlich der Hauptmietvertrag nur zur Untervermietung durch den Hauptmieter und zur Umgehung der dem Hauptmieter nach dem MRG zustehenden Rechte geschlossen worden ist.

Entscheidungen
20