JudikaturJustizRS0069594

RS0069594 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Oktober 2013

Durch die Regelung des § 2 Abs 1 Satz 3 MRG wurde die Bindung des eingetragenen Einzelrechtsnachfolger an alle Nebenabreden, die sich nicht auf die Beendigung des Mietverhältnisses beziehen, gegenüber der Regelung des § 1120 ABGB eingeschränkt und, was Kündigungsverzicht und Kündigungsfrist betrifft, erweitert.

Entscheidungen
12