Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei hat die Kosten des Rekurses selbst zu tragen.…
Text Begründung: Am 8. 9. 2004 erließ das Erstgericht gegen die Beklagte, deren Adresse bereits in der Klage in Frankreich angegeben war, einen Zahlungsbefehl. Klage, Zahlungsbefehl, Überweisungsbeschluss und ein Beschluss vom 4. 10. 2004, in dem der Beklagten aufgetragen wurde, binnen vier Wochen einen …
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist gemäß § 519 Abs 1 Z 1 ZPO zulässig (RIS-Justiz RS0043861 [T1]), aber nicht berechtigt. Die Rekurswerberin zeigt keine Unrichtigkeit der rechtlichen Beurteilung des Berufungsgerichts, wonach die Berufung verspätet sei, auf. Sie kann auch keine Nichtigkeit darstellen. Ob die (obiter) ge…