JudikaturJustizRS0061704

RS0061704 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Januar 2017

Aus den Übergangsbestimmungen der §§ 38 Abs 1 und 39 Abs 1 BPGG ergibt sich, dass den davon betroffenen Personen ab 1.7.1993 anstelle des als rechtskräftig eingestellt geltenden Hilflosenzuschusses ein Pflegegeld in Höhe der Stufe 2 als rechtskräftig zuerkannt gilt.

Entscheidungen
4