JudikaturJustizRS0061461

RS0061461 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Oktober 2022

Eine Grundrechtsbeschwerde, welche die im § 3 Abs 1 GRBG geforderten Angaben nicht enthält, ist mit einem nicht behebbaren Mangel behaftet und muss daher zurückgewiesen werden.

Entscheidungen
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