Text Gründe: [1] Der angefochtene Beschluss vom 30. März 2021, AZ 31 Bs 85/21h, wurde am 13. April 2021 , jener vom 13. Juli 2021, AZ 31 Bs 204/21h, am 22. Juli 2021 , je die 14 tägige Rechtsmittelfrist des § 4 Abs 1 GRBG auslösend (RIS Justiz RS0110492), dem Verteidiger des Beschwerdeführers wirksam…
Rechtliche Beurteilung [2] Die dagegen gerichtete, vom Verurteilten selbst verfasste, mit 26. Oktober 2021 datierte und mit Schreiben vom 7. November 2021 ergänzte, demnach jedenfalls erst nach dem jeweils letzten Tag der Frist des § 4 Abs 1 GRBG der Leitung der Justizanstalt Krems an der Donau zur Weiterleitung an den …