Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der Klägerin die mit S 14.218,82 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 2.369,80 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die am 2. April 1965 geborene Klägerin hatte aufgrund eines im Jahre 1971 erlittenen Unfalls nur mehr ein Auge und auf diesem ein so geringes Sehvermögen (1/24), daß sie ein Objekt von der Größe eines Autobusses maximal auf 10 m Entfernung und auch dann nur, wenn es sich in Bew…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. 1. Zum Verschulden: Der Revisionswerberin ist zuzugeben, daß auch behinderte Personen die Verkehrsvorschriften, so auch jene des § 76 StVO, beachten müssen. Gemäß § 76 Abs 2 lit b StVO dürfen Fußgänger, wenn ein Schutzweg nicht vorhanden ist, die Fahrbahn erst betr…