JudikaturJustizRS0054824

RS0054824 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Oktober 2023

Hat die Rechtsanwaltskammer die Verzichtserklärung des Rechtsanwaltes zur Kenntnis genommen und ihn in der Rechtsanwaltsliste gelöscht, untersteht dieser nicht mehr der Disziplinarbehandlung.

Entscheidungen
40