(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 93/2007)
Rückverweise
StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 516 Übergangsbestimmungen
…zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Strafprozessreformgesetzes gemäß den durch das Strafprozessreformbegleitgesetz I, BGBl. I Nr. 93/2007, aufgehobenen Bestimmungen der §§ 412 oder 452 Z 2 abgebrochen wurden, sind nach Ausforschung eines Beschuldigten der Staatsanwaltschaft zu übertragen, die sodann das Verfahren gemäß § 197 nach…