RS0053275 – OGH Rechtssatz
RS0053275 – OGH Rechtssatz
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Bis zur Entscheidung des Pflegschaftsgerichtes über die Genehmigung eines Mietvertrages eines Minderjährigen liegt ein unvollkommener ("hinkender") Vertrag vor, der durch das nachträgliche Hinzutreten einer Rechtsbedingung, nämlich der Genehmigung, zu einem voll wirksamen Vertrag wird. Der Vertrag verliert aber auch erst durch die Versagung der Genehmigung seine Rechtswirksamkeit. Bis dahin kann gegen einen Mieter, mit dem die Behauptung der Titellosigkeit gestützte Räumungsklage nicht mit Erfolg erhoben werden.