Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 782,70 EUR sowie der Nebenintervenientin die mit 939,24 EUR (darin 156,54 EUR USt) bestimmten Kosten ihrer Revisionsbeantwortungen binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: [1] Der Kläger leitet daraus Amtshaftungsansprüche ab, dass ihm bei einer Verkehrskontrolle am 28. 4. 2019 aufgrund von in seinem Fahrzeug verbauten Sensoren eines nach § 98a KFG verbotenen „Radarblockers“ das Weiterfahren untersagt und diese beschlagnahmt worden seien. Tatsächlich wär…
Rechtliche Beurteilung [3] Entgegen diesem – den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch – ist die Revision des Klägers mangels Darlegung einer Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO nicht zulässig . [4] 1. Die behaupteten Mängel des Berufungsverfahrens wurden geprüft, sie lieg en nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). [5] 2.…