Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass der Antrag der Antragstellerin T*****, vertreten durch Dr. Markus Purtscher, Rechtsanwalt in Innsbruck, für Johann A***** einen Abwesenheitskurator zu bestellen, zurückgewiesen wird. Der Antrag des …
Text Begründung: Beim Landesgericht Innsbruck behängt ein Rechtsstreit zwischen der dort klagenden Antragstellerin und dem Beklagten, der an seiner letzten bekannten Anschrift nicht mehr aufhältig ist. Es wurde daher für ihn im Verfahren gemäß § 116 ZPO ein Rechtsanwalt zum Kurator bestellt. In weiterer …
Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobene Revisionsrekurs des Abwesenheitskurators ist zulässig, es kommt ihm auch Berechtigung zu. Nach ständiger Rechtsprechung ist die Bestellung eines Kurators nach § 116 ZPO ein Spezialfall der allgemeinen Abwesenheitskuratel nach bürgerlichem Recht (RIS-Justiz RS0049230). Der - anst…