JudikaturJustizRS0049178

RS0049178 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. November 2010

Der Prozessvergleich, den der mit Prozessvollmacht ausgestattete Rechtsanwalt schließt, bedarf auch im Falle der Handlungsunfähigkeit des Klägers im Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses keiner pflegschaftsbehördlichen Genehmigung.

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