Spruch Die Akten werden dem Bezirksgericht Salzburg mit dem Auftrag zurückgestellt, den Mangel der gesetzlichen Vertretung der beklagten Partei nach Maßgabe des § 6 Abs 2 ZPO zu beseitigen und sodann die Akten wieder vorzulegen.…
Text Begründung: Im Zuge des am 25.Mai 1993 gerichtshängig gewordenen Kündigungsprozesses wurde Dr.Herbert Pflanzl, Rechtsanwalt in Salzburg, für die Beklagte Josefine H***** mit Beschluß des Bezirksgerichtes Salzburg vom 14.9.1993, GZ 20 SW 34/93-3, zum einstweiligen Sachwalter gemäß § 238 Abs 1 AußSt…
Rechtliche Beurteilung Aus Anlaß der vorliegenden außerordentlichen Revision der klagenden Partei, deren Beantwortung der beklagten Partei freigestellt werden soll, ist der Mangel der gesetzlichen Vertretung der beklagten Verlassenschaft hervorgekommen, welcher von Amts wegen in jeder Lage des Rechtsstreites zu berücksic…