JudikaturJustizRS0048487

RS0048487 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. Januar 1929

Die Klage auf Feststellung der Vaterschaft und Leistung des Unterhaltes kann gegen den armutshalber abgetanen Nachlaß des Vaters zuhanden eines Kurators erhoben werden. Ein Exekutionstitel auf Leistung des Unterhaltes ist Voraussetzung des Anfechtungsanspruches gegen Dritte auf Leistung.