RS0048487 – OGH Rechtssatz
RS0048487 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Klage auf Feststellung der Vaterschaft und Leistung des Unterhaltes kann gegen den armutshalber abgetanen Nachlaß des Vaters zuhanden eines Kurators erhoben werden. Ein Exekutionstitel auf Leistung des Unterhaltes ist Voraussetzung des Anfechtungsanspruches gegen Dritte auf Leistung.