(1) Ergänzend zu Art. 14 Abs. 3 lit. a sublit. i), Abbildung 3 und zu Abs. 3 lit. b der Verordnung (EU) 2016/631 wird für die Typen B und C bestimmt, dass das Spannungs-Zeit Profil für symmetrische und asymmetrische Fehler im Netz für Stromerzeugungsanlagen durch die folgenden Abbildungen festgelegt wird (auf der x -Achse ist die Zeit t in Sekunden, auf der y -Achse das Verhältnis des tatsächlichen Werts der Spannung U zu ihrem Referenzwert 1 p.u. dargestellt):
{ "type": "beschr", "halign": "c", "value": "Abbildung 1: FRT-Profil synchroner Stromerzeugungsanlagen des Typs B und C" }
{ "type": "beschr", "halign": "c", "value": "Abbildung 2: FRT-Profil nichtsynchroner Stromerzeugungsanlagen des Typs B und C" }
(2) Ergänzend zu Art. 16 Abs. 3 lit. a sublit. i) und lit. c der Verordnung (EU) 2016/631 wird für den Typ D bestimmt, dass das Spannungs-Zeit Profil für symmetrische und asymmetrische Fehler im Netz durch die folgenden Abbildungen festgelegt wird (die x -Achse entspricht der Zeit t in Sekunden, die y -Achse entspricht dem Verhältnis des tatsächlichen Werts der Spannung U zu ihrem Referenzwert 1 p.u.):
{ "type": "beschr", "halign": "c", "value": "Abbildung 3: FRT-Profil synchroner Stromerzeugungsanlagen des Typs D" }
{ "type": "beschr", "halign": "c", "value": "Abbildung 4: FRT-Profil nichtsynchroner Stromerzeugungsanlagen des Typs D" }
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