Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichtes wird aufgehoben und die Rechtssache an das Berufungsgericht zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens sind weitere Kosten des Berufungsverfahrens.…
Text Begründung: Die durch die Mutter vertretene, unehelich geborene mj. Klägerin begehrt die Feststellung, daß der Beklagte ihr Vater sei, der Beklagte sei schuldig, ihr einen monatlichen Unterhalt von S 2.000,-- zu leisten. Der in erster Instanz anwaltlich nicht vertretene Beklagte gab zu, mit der Mut…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin ist berechtigt. Den Nichtigkeitsgrund nach §§ 503 Abs 1 Z 1, 477 Abs 1 Z 9 ZPO, der darin erblickt wird, daß nicht geklärt wurde, ob jugoslawisches oder österreichisches Recht zur Anwendung gelange, liegt nicht vor. Mit ihren Ausführungen bekämpft die Revision vielmehr die …