JudikaturJustizRS0048384

RS0048384 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. April 2021

Grundsätzlich darf der erziehungsberechtigte Elternteil oder eine dritte Person, die von diesem Elternteil beauftragt ist, den Umgang des anderen Teiles mit dem Kinde nicht überwachen. Das Kind soll dem anderen Elternteil allein anvertraut werden.

Entscheidungen
37