JudikaturJustizRS0048234

RS0048234 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. September 1974

Das Urteil, mit welchem die Vaterschaft zu einem außer der Ehe geborenen Kinde festgestellt wird, hat allgemein bindende Wirkung und ist daher hinreichend für die Eintragung eines Randvermerkes im Geburtenbuche über die Abstammung eines Kindes.