Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird, soweit damit im Punkt 2. der den Unterhaltserhöhungsantrag des Revisionsrekurswerbers betreffenden, von diesem erhobene Rekurs zurückgewiese wird, aufgehoben. Insoweit wird die Pflegschaftssache an das Rekursgericht zurückver…
Text Begründung: Mit dem beim Erstgericht am 18. 2. 1999 eingelangte Antrag ON 67 hatte der Vater des am 14. 5. 1980 geborenen und daher damals noch minderjährigen Kindes beantragt, dessen Mutter an verschiedenen für das Kind notwendigen Aufwendungen zu beteiligen. Weiters begehrte er "die Erhöhung der…
Rechtliche Beurteilung Dem Rekursgericht ist zwar darin beizupflichten, dass die Erhöhung des Unterhalts, die der Revisionsrekurswerber in seinem gegen den Beschluss des Erstgerichtes ON 93 eingebrachten Rekurs beantragte, nicht den Gegenstand der Entscheidung des Erstgerichtes bildete, weil dieses ausdrücklich nur einen…