JudikaturJustizRS0047381

RS0047381 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Mai 2022

Wird Unterhalt vor Erreichung der Großjährigkeit vor dem Außerstreitgericht beantragt, so hat dieses auch dann zu entscheiden, wenn das Kind mittlerweile großjährig geworden ist.

Entscheidungen
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