Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Klägerin ist schuldig, dem Beklagten die mit EUR 333,12 (darin enthalten EUR 55,52 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Mit Klage vom 29. 11. 2004 begehrte die Klägerin, den Beklagten, ihren Vater, ab 1. 10. 2004 zu monatlichen Unterhaltszahlungen von EUR 350 an sie zu verpflichten. Sie studiere an der Fachhochschule Joanneum Informationsdesign. Im Jahr 2003 habe sie mit dem Beklagten, der seit jeher sein…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist gemäß § 519 Abs 1 Z 1 ZPO jedenfalls - ohne Rücksicht auf den Wert des Entscheidungsgegenstands und das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage sowie ohne dass es dazu eines Ausspruches des Berufungsgerichts bedurft hätte (4 Ob 528/91) - zulässig, aber nicht berechtigt. Der a…