JudikaturJustizRS0045684

RS0045684 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. April 2017

Solange ein Grundstück in ein Flurbereinigungsverfahren einbezogen ist, hat über sämtliche das Eigentum und die Benützung dieses Grundstückes entstehenden Streitigkeiten die Agrarbehörde zu entscheiden.

Entscheidungen
8