JudikaturJustizRS0044501

RS0044501 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Oktober 2023

Ein Beschluss des Rekursgerichts, mit dem ein an dieses gerichteter Rekurs zurückgewiesen wurde, ist nur wegen einer erheblichen Rechtsfrage und nur dann anfechtbar, wenn der Entscheidungsgegenstand fünfzigtausend Schilling übersteigt.

Entscheidungen
98