JudikaturJustizRS0044455

RS0044455 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. April 2013

Weisen die Vorinstanzen übereinstimmend einen Zwischenantrag auf Feststellung zurück ohne in die Sache einzugehen (zum Beispiel fehlende Wirkung über den Prozess hinaus), so liegt eine bestätigende Entscheidung vor. Ein Fall des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO ist hier nicht gegeben.

Entscheidungen
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