Spruch Den ordentlichen Revisionen der Beklagten und des Nebenintervenienten wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, den klagenden Parteien die mit S 1.888,50 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 314,75 Umsatzsteuer) binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu erset…
Text Entscheidungsgründe: Der Nebenintervenient ist Eigentümer der Liegenschaften EZ 122, 124, 138 und 478 Grundbuch ***** H*****. Die Liegenschaften EZ 122, 124 und 138 erwarb er mit Übergabsvertrag vom 15.3.1972 von seinen Eltern, die Liegenschaft EZ 478 kaufte er im Jahr 1980. Auf Grund des Übergabs…
Rechtliche Beurteilung Die in der Bekämpfung der Zurückweisung der Zwischenfeststellungsanträge liegenden Revisionsrekurse der Beklagten und des Nebenintervenienten sind absolut unzulässig. Der (erstmalige) Beschluß des Berufungsgerichtes auf Zurückweisung eines Zwischenfeststellungsantrages ist nach ständiger Rechtspre…