Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Beklagte ist schuldig, dem Kläger die mit S 3.706,20 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (einschließlich S 617,70 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: In Stattgebung des Klagebegehrens stellte das Erstgericht den Beklagten als Vater des unehelich geborenen Klägers mj. Christian S***, geboren am 19.August 1987, fest, und verurteilte ihn zur Leistung eines monatlichen Unterhaltes von S 1.300,-. Das Berufungsgericht gab der Beru…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht gerechtfertigt. Der erstgerichtliche Urteilsspruch gründet auf folgenden Sachverhaltsfeststellungen: Die Mutter des Klägers und der Beklagte haben vom Jahre 1985 an bis letztmalig am 23.Dezember 1986 miteinander geschlechtlich verkehrt. Zunächst nahm die Mutter des Klägers die…