Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 17.085,66 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 1.444,15 USt und S 1.200,-- Barauslagen) binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin verkaufte (im Jahre 1979) an ihre Nichte Sieglinde G*** die ihr gehörige Liegenschaftshälfte des Hauses Maishofen 85 um den Betrag von S 600.000. Ein Betrag von S 400.000 wurde bei der Vertragserrichtung bezahlt, ein weiterer von S 150.000 am 3.10.1980, der Restbet…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Beklagten ist nicht berechtigt. Als Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens wird geltend gemacht, daß sich das Berufungsgericht mit Beweismitteln die die Klägerin in der Berufungsbeantwortung und in einem weiteren Schriftsatz vorgelegt habe, unter Verletzung des Neuerungsverbotes a…