JudikaturJustizRS0043096

RS0043096 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. November 2022

Hat das Berufungsgericht auf Grund der vom Erstgericht aufgenommenen Beweise keine Bedenken gegen dessen Beweiswürdigung, ist es selbst unter Heranziehung neuer Argumente zu einer Beweiswiederholung nicht verpflichtet.

Entscheidungen
7