Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 349,46 EUR (darin 58,24 EUR USt) bestimmten Kosten des Rekursverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Der Beklagte ist Mieter einer im Eigentum des Klägers stehenden Wohnung. Das Erstgericht erkannte ihn schuldig, dem Kläger 2.155,77 EUR sA an offenen Gas und Stromkosten für diese Wohnung zu zahlen. Die gegen dieses Urteil erhobene Berufung des Beklagten wies das Berufungsgericht zurück…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist zulässig, weil gegen den Beschluss, mit dem das Berufungsgericht eine Berufung ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen zurückweist, gemäß § 519 Abs 1 Z 1 ZPO der Rekurs ohne Rücksicht auf den Wert des Entscheidungsgegenstands und auf das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage iSd…