JudikaturJustizRS0042831

RS0042831 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. April 2008

Wird vom Berufungsgericht das Ersturteil und das diesem vorangegangene Verfahren als nichtig aufgehoben und der Einspruch gegen den Zahlungsbefehl zurückgewiesen, dann ist dagegen im arbeitsgerichtlichen Verfahren der Rekurs auch bei einem Streitwert von weniger als fünfzehntausend Schilling und auch dann zulässig, wenn damit keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne der §§ 502 Abs 4 ZPO und 46 Abs 2 ASGG releviert wird; der Rekurs ist analog § 521a Abs 1 Z 3 ZPO zweiseitig.

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