Spruch Die mit einer handschriftlichen Änderung des Vornamens der Partei versehene Ausfertigung des Exekutionstitels kann nicht Grundlage der Exekutionsbewilligung sein OGH 16. 11. 1983, 3 Ob 155/83 (KG Wiener Neustadt R 155/83; BG Baden E 37/83)…
Text Heinz Hans K und Susanne K, die miteinander verheiratet sind, sind zusammen Eigentümer eines 88/19 192 Anteiles der Liegenschaft EZ 538 KG W, womit das gemeinsame Wohnungseigentum an der Wohnung T, K-Gasse 7, verbunden ist. Am 1. 4. 1983 beantragte die betreibende Partei beim BG B als Exekutions- u…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Weder vom Erstgericht noch vom Gericht zweiter Instanz wurde wahrgenommen, daß in der mit dem Exekutionsantrag vorgelegten Ausfertigung des Wechselzahlungsauftrages des Handelsgerichtes Wien vom 9. 8. 1982, 25 Cg 798/82, der mit Maschinschrift geschriebene Vorname des Beklagten …