JudikaturJustizRS0042776

RS0042776 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Februar 2024

Steht die Vertragsauslegung durch die Vorinstanzen mit den Grundsätzen von Lehre und Rechtsprechung im Einklang, liegt keine erhebliche Rechtsfrage vor, kommt doch der Beurteilung, ob ein Vertrag im Einzelfall richtig ausgelegt wurde, keine darüber hinausgehende Bedeutung zu.

Entscheidungen
215